Aber vielleicht wird das ja auch im weiteren Film noch geklärt?
Nein, wird es nicht. Der Täter hatte wohl auch gar nicht vor, mit der Sabotage der Bremszüge jemanden zu töten.
Aber vielleicht wird das ja auch im weiteren Film noch geklärt?
Nein, wird es nicht. Der Täter hatte wohl auch gar nicht vor, mit der Sabotage der Bremszüge jemanden zu töten.
Fußverkehr nicht vergessen. der sollte aus der Sackgasse "In der Ecke", die selbst ohne Gehweg auskommt auch eine Möglichkeit der barrierearmen Erreichbarkeit des einzigen Gehweges in der Klosterstraße bekommen.
Wobei ich unterstelle, dass Barrierefreiheit in dem Kaff eine untergeordnete Rolle spielt, wenn man auf dem Gehweg Radverkehr zulässt.
Ich gehe jede Wette ein, dass dort bis vor einigen Jahren noch in beiden Fahrtrichtungen
standen. Jetzt immer noch ![]()
(warum eigentlich?). Daher die "Wanne" gegenüber der einmündenden Querstraße, damit Radfahrer auf den rettenden "Radweg" fahren können.
Vielleicht liegt es auch an meiner "Sozialisierung" aus dem Luftsport / Segelflug, vor jedem Flug alle Steuerorgane zu testen. Meine Frau sagte auch, dass sie beim Aufsteigen auf das Fahrrad nicht die Bremsen zieht. Ich habe nie darüber nachgedacht, ob es ungewöhnlich ist, das zu tun. ![]()
Ich fand die Handlung des gestrigen Polizeirufs völlig hanebüchen. Wer merkt denn bitteschön erst an einer roten Ampel, dass beide Bremsen überhaupt nicht funktionieren? Ich ziehe die Bremsgriffe bereits, wenn ich auf das Fahrrad aufsteige.
Natürlich auch hervorragend markiert und ausgeschildert ...
Wenn ich von hier komme, ist es ein Gehweg. Und was hat es mit dem
auf sich? Wenn das für den Bus-Wendeplatz gemeint ist, steht es in der falschen Richtung.
In Gegenrichtung hingegen steht ![]()
Also doch kein reiner Gehweg? Das Ganze ist widersprüchlich. Das erkennen Leute wie hier im Forum, aber 99% der Verkehrsteilnehmer bestimmt nicht. Wenn ich nicht ortskundig bin, kann ich ja auch nicht erst zum anderen Ende der Straße laufen, um nachzusehen, ob das in Gegenrichtung vielleicht anders beschildert ist. Zumal Verkehrszeichen, die in der anderen Fahrtrichtung stehen, ohnehin nicht gelten.
Ich habe nochmal nachgehakt, ob es dazu Statistiken gibt:
ZitatHast du eine Statistik, wie viele Leute zur Waschanlage zu Fuß gehen und dann nur das Auto durch die Anlage fahren?
Kurz gesagt: Nein – dazu gibt es praktisch keine Statistik.
Mir ist keine Studie bekannt, die misst, wie viele Leute zu Fuß zur Waschanlage gehen und nur zum Durchfahren ins Auto steigen.
Was es allerdings gibt, sind allgemeinere Zahlen zum Waschverhalten:
Diese Studien schauen aber nur auf:
Sie untersuchen nicht, wie die Leute zur Anlage kommen (Auto, zu Fuß, Fahrrad usw.).
Solche Details werden selten erhoben, weil:
In Städten kommt dein Szenario durchaus vor:
Aber es ist eher eine individuelle Gewohnheit, kein statistisch erfasstes Massenverhalten.
✅ Kurz: Es gibt Zahlen zur Autowäsche – aber keine Statistik darüber, wie viele Menschen dafür zu Fuß zur Waschanlage gehen.
Wenn du willst, kann ich dir auch sagen, was typische Entfernungen sind, die Leute zur Waschanlage fahren – dazu gibt es nämlich ein paar Mobilitätsstudien. 🚗
ZitatWo gehen die Leute eher zu Fuß zur Waschanlage und warum?
Menschen gehen eher zu Fuß zur Waschanlage, wenn bestimmte Umfeld- und Nutzungsbedingungen passen. Es gibt zwar kaum direkte Statistiken dazu, aber aus Mobilitäts- und Stadtforschung lässt sich ziemlich gut ableiten, wo und warum das häufiger vorkommt.
In größeren Städten wie z. B. Berlin, Hamburg oder Frankfurt am Main passiert das eher.
Warum:
Wenn eine Waschstraße mitten im Wohngebiet liegt, gehen Leute eher zu Fuß.
Typische Situation:
Der Grund ist schlicht Bequemlichkeit: Man spart sich das Umparken oder eine Parkplatzsuche.
In Ländern mit hohem Anteil an Fußwegen (z. B. Germany oder Netherlands) ist das Verhalten wahrscheinlicher als in sehr autoorientierten Regionen wie vielen Teilen der United States.
Grund:
Ein weiterer praktischer Grund:
Leute gehen eher zu Fuß zur Waschanlage, wenn:
👉 Bei 200 m Entfernung liegst du genau in dem Bereich, wo viele Menschen tatsächlich einfach hinlaufen würden.
Wenn du möchtest, kann ich dir auch sagen, ab welcher Entfernung die meisten Menschen anfangen, doch das Auto zu nehmen (da gibt es interessante Mobilitätsdaten).
A propos KI. Diesmal habe ich nicht Käpt'n Blaubär von der Hansestadt Stade gefragt, sondern ChatGPT:
ZitatIch möchte mein Auto in der Waschanlage waschen. Die Waschanlage ist aber nur 200m entfernt. Lohnt es sich überhaupt, dafür das Auto zu nehmen?
Für nur 200 m lohnt es sich praktisch nicht, extra ins Auto zu steigen. 🚗
Hier ein paar Gründe:
1. Zeit
2. Motorverschleiß
3. Spritverbrauch
4. Praktisch für die Waschanlage
✅ Empfehlung:
Lauf einfach die 200 m zur Waschanlage. Wenn du dran bist, steigst du kurz ein und fährst durch.
Ausnahme:
Es lohnt sich doch zu fahren, wenn z. B.:
Wenn du möchtest, kann ich dir auch sagen, ob man vor der Waschanlage etwas am Auto vorbereiten sollte (z. B. Spiegel einklappen, Antenne abschrauben).
Da würde ich jetzt ja schon mal nachfragen, wie das gemeint sein könnte.
Nur zu!
04141-401297, Herr Vollmers
Ich habe es gestern 8 mal versucht, heute bereits zwei Mal. Wenn ich anrufe, geht er nicht ans Telefon.
denn es gibt kein einziges erlaubtes Verhalten im Rahmen der Verkehrsregeln, das Omnibusverkehrsanlagen überhaupt erforderlich machen würde.
Bus-Spuren gibt es nicht, damit die Busse sicherer fahren, sondern damit sie nicht im Stau stehen.
Niedersächsischem Transparenzges...
Gibt es nicht. Ich versuche wieder einmal, die Verkehrsbehörde telefonisch zu erreichen, um mich dann vermutlich wieder als geistesgestörten Querulanten behandeln zu lassen.
Das ist zu gefährlich für den Radverkehr.
An anderer Stelle sind das Abschnitte einer offiziell ausgeschilderten Umleitung. So viele Gedanken scheint man sich um das Sturzrisiko nicht zu machen, wie du wohlmeinend unterstellst ![]()
Die nächste Baustelle im "fahrradfreundlichen" Stade.
Grund Anlass ist diese halbseitige Sperrung von ca. 10m Länge, die den Fahrverkehr nicht wesentlich stärker beeinträchtigt als am Fahrbahnrand parkende Autos.
In dieser Straße wurde vor 2 1/2 Jahren die Benutzungspflicht aufgehoben und dafür die Piktogramme auf den untermaßigen Gehweg gepinselt. Damit die doofen Fahrrad-Asis bloß nicht auf die Idee kommen, den Autoverkehr auf der Fahrbahn zu stören, hat man die Piktogramme auch in Gegenrichtung markiert, dabei aber leider vergessen, das wohl vorgesehene Geisterradeln auch tatsächlich durch ein
zu erlauben. So weit wollte man dann wohl doch nicht gehen, weil man entweder die StVO gar nicht gelesen hat, oder weil man das Risiko am Ende lieber den Geisterradlern auferlegen möchte und sich damit herausreden, dass das ja gar nicht erlaubt sei. Konsequenter Weise fehlen auch an allen Kreuzungen die Radwegfurten und bereits als dort das Geisterradeln noch per
vorgeschrieben war, die
über den
. im letzten Jahr wurde dann noch die zHg auf 30 km/h gesenkt. Auch bei 50 km/h liegt diese Straße im Belastungsbereich I der ERA 2010. Welche besondere Gefahrenlage irgendeine dieser Maßnahmen rechtfertigen sollte, bleibt das Geheimnis der Verkehrsbehörde.
Nun also dazu noch eine kleine Baustelle und somit ein Anlass für die "fahrradfreundliche" Stadt Stade, das Radfahren komplett zu verbieten. Eine Umleitung über eine Steigungsstrecke ist ausgeschildert.
Der erste Schritt wäre wohl, dass der Gerichtsvollzieher Verkehrszeichen abschraubt. Aber wann kann man eigentlich die Zwangsgeld-Karte ziehen? Es muss doch für Beamte (oder Angestellte im Öffentlichen Dienst, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen) irgendwann mal persönliche Konsequenzen haben, wenn sie vorsätzlich und systematisch gegen geltendes Recht verstoßen und rechtskräftige Urteile nicht umsetzen.
Hoffnung ist: wenn jeder in die ERA reinschauen könnte, würden vielleicht Forderungen nach Radverkehrsmarkierungen über Kreuzungen, an denen RvL gilt, aufhören. Wie in dem von mir verlinkten Beispiel.
Öffentlich zugänglich: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Zitat von VwV-StVO zu §9 Rn4Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) oder an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird.
Meine diesbezüglichen Hinweise werden aber nicht einmal von der Verkehrsbehörde der "fahrradfreundlichen" Stadt Stade verstanden. Hier gibt es mehrere Radwegfurten an RvL-Kreuzungen oder an Gehwegen und man erklärt mir lieber, warum das eine gute Idee sei, das so zu lassen. Kürzlich hat man sogar eine Radwegfurt an einem Gehweg erneuert.
Dafür fehlen die vorgeschriebenen Furten im Zuge von Vorfahrtstraßen weiterhin an über 40 Kreuzungen.
Und jetzt alle: "Wir brauchen noch höhere, breitere, schwerere Betonklötze auf Radfahrstreifen!!!!1einself"
hat keine Ahnung, wie seine Kolleg*innen bei der StVB so arbeiten.
Und auch keine Ahnung, dass das in dem Fall, dass die Strecke für den Radverkehr passierbar ist, nicht mit Zusatzzeichen, sondern mit einem eigenen Verkehrszeichen beschildert sein müsste / sollte / könnte / dürfte.
Ich sehe keinen so großen Unterschied zu den bisherigen Regeln. Zumindest in Bayern wird die Gerichtsgebühr sofort mit Erhebung der Klage fällig. Manche Kammern muss man in den Schriftsätzen sowieso erst einmal auf gewisse Sachverhalte hinweisen.
Ich musste (Niedersachsen) auch immer sofort die Gerichtsgebühr einzahlen, bevor das Verfahren eröffnet wurde. Und offensichtlich muss man hier auch genau erklären, was die Verkehrszeichen, gegen die sich eine Klage richtet, eigentlich bedeuten. ![]()